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Löschprotokoll

Ein Löschprotokoll belegt für ein einzelnes Gerät, dass, wann, wie und mit welchem Ergebnis seine Daten gelöscht wurden. Es ist der Nachweis, den Revision und Datenschutz später sehen wollen.

Ein belastbares Löschprotokoll enthält mindestens diese Angaben: Gerätetyp und Modell, Seriennummer, bei Smartphones zusätzlich die IMEI, den gelöschten Datenträger, das verwendete Verfahren mit Standard und Stufe (zum Beispiel NIST SP 800-88 Purge), Beginn und Ende der Löschung, das Ergebnis und wer oder welche Software gelöscht hat. Gute Protokolle sind digital signiert oder mit einer Prüfsumme versehen, damit sich nachträglich nichts verändern lässt.

Häufig wird das Löschprotokoll mit dem Löschzertifikat gleichgesetzt. In der Praxis ist das Zertifikat oft nur eine Zusammenfassung für den ganzen Auftrag. Aussagekräftig wird es erst durch die Zeilen darunter, also durch den Beleg für jedes einzelne Gerät.

Das Protokoll ist zugleich die Grenze zwischen zwei rechtlichen Zuständen. Bis zur nachgewiesenen Löschung arbeitet der Dienstleister als Auftragsverarbeiter mit einem Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Danach handelt er mit leeren Geräten. Zusammen mit der Nachweiskette ergibt sich so ein lückenloser Weg vom Schreibtisch bis zur Löschung.

Was das für Ihre Ausmusterung bedeutet

Bestehen Sie auf einem Protokoll je Seriennummer. Eine Sammelbestätigung wie „150 Notebooks verarbeitet“ lässt sich keinem einzelnen Gerät zuordnen und hilft Ihnen im Ernstfall nicht.

Mehr dazu: Sichere Datenlöschung bei der Ausmusterung

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Stand: 25.09.2026. Keine Rechtsberatung.