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BSI IT-Grundschutz CON.6 (Löschen und Vernichten)
CON.6 ist der Baustein im IT-Grundschutz-Kompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, der das Löschen und Vernichten von Informationen und Datenträgern regelt.
Das IT-Grundschutz-Kompendium ist die zentrale Arbeitsgrundlage des BSI für Informationssicherheit in Behörden und Unternehmen. Es ist in Bausteine gegliedert, und jeder Baustein beschreibt Gefährdungen und Anforderungen für ein Thema. Der Baustein CON.6 gehört zur Schicht „Konzepte und Vorgehensweisen“ und behandelt das Löschen und Vernichten.
Der Baustein verlangt im Kern eine Regelung, wer wann welche Informationen auf welche Weise löscht oder vernichtet. Datenträger sollen so behandelt werden, dass sich die Informationen nicht wiederherstellen lassen, und zwar abgestuft nach Schutzbedarf. Dazu gehört auch, externe Dienstleister sorgfältig auszuwählen und ihre Arbeit nachvollziehbar zu dokumentieren.
Wichtig ist die Abgrenzung: Das BSI zertifiziert Produkte und Managementsysteme, nicht die Löschdienstleistung eines Anbieters. Ein Dienstleister kann also nicht „BSI-zertifiziert löschen“. Er kann aber Verfahren einsetzen, die zu den Anforderungen passen, etwa nach NIST SP 800-88 für die Löschung und nach ISO/IEC 21964 für die Vernichtung, und beides je Gerät belegen.
Was das für Ihre Ausmusterung bedeutet
Arbeitet Ihr Haus nach IT-Grundschutz, prüft ein Auditor bei der Ausmusterung genau diesen Baustein. Achten Sie darauf, dass Ihr Dienstleister Verfahren und Nachweise liefert, die Sie Ihren Anforderungen zuordnen können.
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Stand: 25.09.2026. Keine Rechtsberatung.