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Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt in Deutschland, wie Abfälle vermieden, verwertet und beseitigt werden. Es legt eine feste Rangfolge fest, in der die Wiederverwendung vor dem Recycling steht.

Die Rangfolge steht in § 6 KrWG und wird oft Abfallhierarchie genannt. Sie hat fünf Stufen: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung (etwa die energetische Verwertung) und schließlich Beseitigung. Grundsätzlich hat die Maßnahme Vorrang, die Mensch und Umwelt am besten schützt.

Für IT-Hardware ist die wichtigste Frage, ob ein Gerät überhaupt Abfall ist. Ein funktionsfähiges Notebook, das verkauft und weitergenutzt wird, bleibt ein Produkt. Erst wenn sich der Besitzer eines Gegenstands entledigen will oder muss, wird er rechtlich zu Abfall. Für Elektroaltgeräte gelten dann zusätzlich die speziellen Regeln des ElektroG.

Wer Abfälle sammelt, befördert oder behandelt, braucht je nach Tätigkeit Anzeigen oder Erlaubnisse. Betriebe, die ihre Zuverlässigkeit und Fachkunde regelmäßig überprüfen lassen, können sich als Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56 und 57 KrWG ausweisen.

Was das für Ihre Ausmusterung bedeutet

Ein Gerät, das nach einer sicheren Löschung weitergenutzt wird, steht in der Rangfolge ganz oben. Schreddern ohne Not verschenkt nicht nur den Restwert, sondern auch die bessere Lösung im Sinne des Gesetzes.

Mehr dazu: Firmen-IT ausmustern und verkaufen

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Stand: 25.09.2026. Keine Rechtsberatung.