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Entsorgungsfachbetrieb (§ 56 KrWG)

Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein Unternehmen, das für bestimmte Tätigkeiten mit bestimmten Abfällen jährlich überprüft wird und darüber ein Zertifikat nach §§ 56 und 57 KrWG erhält.

Die Einzelheiten regelt die Entsorgungsfachbetriebeverordnung. Ein Betrieb wird von einer technischen Überwachungsorganisation oder einer Entsorgergemeinschaft geprüft. Geprüft werden unter anderem die Organisation, die Ausstattung, die Fachkunde und Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen und die Einhaltung der Vorschriften. Das Zertifikat ist befristet und muss jährlich durch eine erneute Überwachung bestätigt werden.

Das Zertifikat ist tätigkeitsbezogen. Es nennt, ob der Betrieb Abfälle sammelt, befördert, lagert, behandelt, verwertet, beseitigt, mit ihnen handelt oder sie makelt, und für welche Abfallarten das gilt. Außerdem ist es auf bestimmte Standorte bezogen.

Für die IT-Ausmusterung ist der Status vor allem bei Geräten relevant, die nicht mehr weitergenutzt werden können und deshalb als Elektroaltgeräte entsorgt werden. Wer dagegen funktionsfähige Geräte ankauft, handelt mit Waren und braucht dafür keinen Entsorgungsfachbetrieb. Ehrliche Anbieter sagen offen, welche Tätigkeiten sie selbst ausführen und welche ein Partnerbetrieb übernimmt.

Was das für Ihre Ausmusterung bedeutet

Lassen Sie sich das Zertifikat zeigen und lesen Sie genau, für welche Tätigkeiten und welche Abfallarten es gilt. Ein Zertifikat für das Befördern deckt zum Beispiel nicht das Behandeln ab.

Mehr dazu: Firmen-IT ausmustern und verkaufen

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Stand: 25.09.2026. Keine Rechtsberatung.